Hallo zusammen, ich möchte mich gerne vorstellen.
Ich heiße Kevin Schlieper und bin 25 Jahre alt.
Nachdem ich im Jahr 2017 meine volle Fachhochschulreife erlangt hatte, habe ich mich anschließend bei der Polizei NRW beworben.
Wie ich auf die BWP-Gruppe aufmerksam wurde?
Während meines dualen Studiums bei der Polizei NRW habe ich des Öfteren mit dem Gedanken gespielt, wie es doch wäre, wenn ich selbstständig sei und kein Beamter wäre.
Wie es das Schicksal so wollte, habe ich eines Tages auf dem Geburtstag meines besten Polizeifreundes, den Co-Founder und Gesellschafter der BWP-Gruppe und der Wertebau-Immobilien GmbH, Kai Stefan Wagner, kennengelernt. Schnell haben wir uns gut verstanden. Er hat großes Potenzial in mir gesehen und war davon überzeugt, dass meine ehrgeizige, disziplinierte und motivierte Art genau ins Unternehmen reinpassen würde.
Im Oktober 2020 begann meine Einarbeitungsphase, in der ich sehr ich kritisch war und alles hinterfragt habe, doch einer der wichtigsten Punkte bei der BWP-Gruppe ist das Thema Transparenz, sodass ich keine Zweifel mehr hatte und voll loslegen konnte.
Ich habe mich schon immer für Immobilien interessiert und mir war auch immer bewusst, dass das Thema Finanzen und Versicherung ein Menschen ein Leben lang begleiten wird – ob er will oder nicht. Umso besser ist es, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen.
Da ich selbst viel Kontakt zur Polizei und auch vielen Beamten habe, bekomme ich immer öfter mit, wie wichtig den Leuten die Vorsorge und die Absicherung im Beamtentum ist.
Beamte glauben, dass sie einem versorgungsrechtlichen Paradies unterliegen, sollten jedoch genau wie andere Berufsgruppen ihre Altersvorsorgeproblematik im Auge haben und sich diesbezüglich beraten lassen.
Anhand einer sogenannten “Bierdeckel-Methode” kann man einem Beamten seine Versorgungslücke/Pensionsanspruch ganz leicht erläutern:
Zurückgelegte Dienstzeit + (verbleibende Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr x ⅔) x 1,6 = Pensionsanspruch
Der Pensionsanspruch bezieht sich auf das letzte verdiente Bruttogehalt.
Der maximale Pensionsanspruch beträgt 71,75%
Voraussetzung für einen Pensionsanspruch sind 5 Jahre Wartezeiterfüllung, wobei die Ausbildungszeit angerechnet wird.
Die Bierdeckel-Methode anhand von zwei einfachen Beispielen dargestellt:
Wenn ich als Beamter meine Karriere mit 20 Jahren starte und jetzt 25 Jahre alt bin, dann habe ich eine zurückgelegte Dienstzeit von 5 Jahren. Dazu addiere ich Zweidrittel von 35 (Zeit bis 60 Jahren). Anschließend multipliziere ich das Ergebnis mit 1,6 und erhalte somit meinen Pensionsanspruch.
(5+(35×2/3) x 1,6 = 45,333
Zweites Beispiel mit Berücksichtigung einer Dienstunfähigkeit:
Im Alter von 21 Jahren treten wir unseren Dienst an. Mit 34 Jahren werden wir leider dienstunfähig.
In diesem Fall haben wir 13 Jahre Dienstzeit zurückgelegt. Von Beginn unserer Dienstunfähigkeit bis zu unserem 60. Lebensjahr sind es 26 Jahre.
Diese 26 verrechnen wir mit Zweidrittel und kommen auf 17,3.
Beide Zahlen zusammen addiert, multiplizieren wir mit 1,6 und ermitteln unseren Pensionsanspruch von 48,48%
(13+17,3) x 1,6 = 48,48
Pauschal gesagt, hat jeder Beamte auf Lebenszeit eine Versorgungslücke von 50%, mal mehr, mal weniger.
Beamte glauben, dass sie einem versorgungsrechtlichen Paradies unterliegen, sollten jedoch genau wie andere Berufsgruppen ihre Altersvorsorgeproblematik im Auge haben und sich diesbezüglich beraten lassen.
Wichtig für Polizeibeamte:
Als Polizeibeamter hat man 5 Jahre weniger Zeit seine Pensionsansprüche aufzubauen, da Polizisten in der Regel mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen, wohingegen „normale Beamte“ bis 67 Jahren ihren Dienst nachgehen.
Fazit:
Ohne falsch verstanden zu werden, das Beamtenverhältnis ist eine sehr gute Grundlage für eine gute und erfolgreiche Zukunft, dennoch sollte sich jeder Mensch da draußen, auch Beamte, um ihre Zukunft kümmern.
Genau da wollen wir als BWP-Gruppe und auch meine Wenigkeit helfen.
Kevin Schlieper